Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Dinnerfactory, Inh. Christan Woltering
§ 1 Geltungsbereich Vertragssprache
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Abwendung auf die zwischen Ihnen
und uns, der Firma Dinnerfactory, Weserstraße 34, 49809 Lingen (Ems), Steuernummer
61/149/08388, vertreten durch Herrn Christan Woltering (www.dinner-
factory.de/impressum) geschlossenen Verträge.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch.
§ 2 Anwendbares Recht, zwingende Verbraucherschutzvorschriften
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Sie Ihren persönlichen
Aufenthalt in einem Mitgliedsland der EU haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des
deutschen Rechtes, wobei zwingende Bestimmungen des Staats, in dem Sie Ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
1.
Die Darstellung unserer Dienstleistungen auf unserer Website oder im Rahmen unserer
Sozial-Media-Auftritte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine
Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum).
2.
Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, wenn Sie das unsererseits
unterbreitete Angebot angenommen haben. Die Angebotsannahme kann in Textform
erfolgen.
3.
Für die Dauer der Gültigkeit des Angebotes wird der Termin für Sie kostenfrei reserviert. Mit
Bestätigung des Angebotes kommt zwischen Ihnen und uns ein zahlungspflichtiger Vertrag
zustande. Durch Angebotsbestätigung reservieren wir verbindlich den Ihrerseits
gewünschten Veranstaltungstermin.
4.
Unser Preisangebot gilt nur für die Anzahl der Personen, die auch in dem Angebot
berücksichtigt wurden. Bei Abweichungen der Personenanzahl behalten wir uns vor, eine
Preisanpassung vorzunehmen. Dies gilt sowohl für eine Abweichung dahingehend, dass sich
die Personenanzahl erhöht als auch verringert.
§ 4 Mitteilungspflichten des Auftraggebers
1.
Mindestens zehn Tage vor der Veranstaltung ist die konkrete Personenanzahl mitzuteilen.
Absagen bzw. eine Verringerung der Personenanzahl nach vorstehend genannter Frist kann
nicht mehr vergünstigend berücksichtigt werden, wohl aber erhöhend gem. § 3 Ziff. 4.
Sollte sich die konkrete Personenanzahl um mehr als 20 % verringern, verbleibt es
mindestens bei einer zu berücksichtigenden Personenanzahl von 80 % der ursprünglich
mitgeteilten und dem Angebot zugrunde gelegten Anzahl von Personen.
2.
Sollte am Veranstaltungstag eine höhere als die vereinbarte Personenanzahl zu verköstigen
sein, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine ausreichende Bewirtung nicht
gewährleistet werden kann. Des Weiteren behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten zu
erheben, gemessen an der zusätzlichen Anzahl der Personen.
3.
Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, mitzuteilen, wo der Veranstaltungsort genau
gelegen ist und ob ggf. eine erschwerte Anlieferung besteht (Wohnhaus/ Geschäftshaus,
Etage, Aufzug, Baustelle, etwaige Erschwernisse u.a.). Sollten etwaige Erschwernisse nicht
mitgeteilt werden und sich hierdurch erhöhte Aufwendungen für den Auftragnehmer
ergeben, behält sich dieser vor, eine angemessene Entschädigung hierfür zu verlangen.
§ 5 Preisanpassung / Änderung der Umsatzsteuer
Für den Fall, dass zwischen Angebotsannahme und Durchführung der Veranstaltung sich der
Verbraucherpreisindex für die Bundesrepublik Deutschland ab 2023 um mehr als 10 %
erhöht, behalten wir uns vor, eine Preisanpassung auch an Sie weiterzugeben. Dies gilt umso
mehr, als dass zwischen Beauftragung und Veranstaltung ein erheblicher Zeitablauf besteht.
Nur so können wir gewährleisten, den hohen Qualitätsstandart zu halten. Eine Verringerung
der Angebotssumme ist ausgeschlossen, auch wenn der Verbraucherpreisindex sinkt.
Für den Fall, dass die derzeit geltende Umsatzsteuer nach Zustandekommen des Auftrages
und vor Abwicklung erhöht oder abgesenkt wird, entfaltet der dann geltende
Umsatzsteuersatz Wirkung, sodass eine etwaige Erhöhung zulasten des Auftraggebers geht.
Gleichsam wird eine Absenkung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt.
§ 6 Anzahlung
Wir behalten uns ausdrücklich vor, dass eine Anzahlung individuell gefordert wird je nach
Aufwand des konkreten Angebotes, insbesondere, ob wir gehalten sind, Dritte zur
Durchführung des Auftrages zu beauftragen.
§ 7 Lieferkosten
Für die Anfahrt und den Rückweg erheben wir eine Kostenpauschale von 0,60 € pro
Kilometer. Diese Kostenpauschale wird im Rahmen der Angebotserstellung noch nicht
berücksichtigt, da zu diesem Zeitpunkt nicht abgesehen werden kann, in welchem Ausmaß
Liefertätigkeiten erforderlich sein werden. Der Einfachheit halber werden diese Kosten im
Angebot mit „0“ beziffert. Eine Abrechnung erfolgt mit der Schlussabrechnung.
§ 8 Angebotspauschale und Beratungskosten
Für die Erstellung eines Angebotes erlauben wir uns, Kosten in Höhe von 50,00 € pro Stunde,
abzurechnen im 10-Minuten-Takt, zu erheben. Bei tatsächlicher Durchführung des Auftrages
werden die Kosten der Angebotserstellung angerechnet, sofern sie beglichen sind. Bei
Stornierung findet eine Anrechnung oder Erstattung nicht statt.
Beratungsleistungen werden daneben bis 30 Minuten pauschal mit 50,00 € errechnet, bis 60
Minuten mit 100,00 € und gleichlautend für jede folgende Stunde. Bei Stornierung werden
auch diese Kosten nicht erstattet.
§ 9 Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich. Sofern eine Veranstaltung bis 10 Tage vor
der Durchführung abgesagt wird, werden nur 60 % der Auftragssumme pauschal fällig.
Bereits erhobene Beratungskosten oder Kosten der Angebotserstellung werden bei
Stornierung weder angerechnet, noch erstattet.
Eine nach diesem Zeitpunkt erfolgte Stornierung führt zu einer Zahlungspflicht von 100 %
der Auftragssumme.
§ 10 Speicherung des Vertragstextes
Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Dienstleistungen einschließlich
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Angebotsbestätigung werden Ihnen per
Email mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit Benachrichtigung hierüber zugesandt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen zudem vorab mit Übersendung des
Angebotes bekannt gemacht und bei Angebotsannahme Bestandteil des
Vertragsverhältnisses.
§ 11 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag wird sofort mit Zugang der Rechnung fällig. Sofern vorab ein
Vorschuss angefordert wird, wird dieser ebenfalls mit Zugang der
Vorschusskostenrechnung fällig und im Rahmen der Schlussabrechnung berücksichtigt.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1.
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die grob
fahrlässige und vorsätzliche Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszweckes nicht gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig
vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
2.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit.
§ 13 Gerichtsstand
Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hatten und weder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus
Deutschland verlegt haben oder ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu
diesem Zeitpunkt bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres
Unternehmens in Lingen.
Lingen, den 26.07.2023